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Leistungsfähigkeit, Motivation, Kreativität und natürlich die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital Ihres Unternehmens. Der Schutz vor Personenschäden durch elektrischen Strom ist ein äusserst wichtiges Kriterium am Arbeitsplatz.
Da immer wieder Menschen durch Stromschlag ums Leben kommen, haben Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften in Deutschland die Unfallverhütungsvorschriften UVV BGV-A3 erlassen. Diese schreiben für nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel ( Elektrowerkzeuge, Computer, Drucker, Kaffeemaschine, Ladegerät usw.) und Geräte aus dem Medizin- und Pflegebereich mit ihren Geräteanschlussleitungen regelmässige elektrische Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0702/0751 vor.
Als verantwortungsvoller Unternehmer können Sie dafür sorgen, dass diese Massnahme in bestimmten Zeitabständen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter durchgeführt wird. Dies gilt für alle Gewerbebetriebe, Produktionsstätten, Büros, Restaurants, Werkstätten, Baustellen usw. sowie Medizin - bzw. Pflegeeinrichtungen. Das Prüfintervall für nicht ortsfeste Geräte in Büros und ähnlichen Einrichtungen beträgt 2 Jahre, in Werkstätten 1 Jahr.
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